Neue Corona-Regeln ab Montag den 11.01.2021
Der Freistaat ändert ab Montag seine Corona-Schutz-Verordnung. Die bestehenden Regelungen werden im Wesentlichen bis 7. Februar 2021 verlängert. Folgende Neuerungen gibt es:
Kontaktbeschränkungen:
Ein Hausstand darf sich – neben Partner oder Partnerin und bei der Wahrnehmung des Sorge-/Umgangsrechts - nur noch mit einer weiteren Person treffen. Es gibt keine Sonderregel für Kinder mehr. Eine Ausnahme sind so genannte Betreuungsgemeinschaften für Kinder unter 14 Jahren und zu pflegende Personen. Hier dürfen sich künftig zwei Hausstände ohne Begrenzung der Personenzahl treffen, wobei eine geschäftsmäßige Betreuung nicht gemeint ist, sondern die Betreuung in festen Gruppen von Nachbarn oder Familien.
Kantinen dürfen nur noch Essen zum Mitnehmen anbieten. Ausnahmen bestehen dann, wenn das Essen am Arbeitsplatz nicht eingenommen werden kann und gleichzeitig die Essenausgabe entzerrt werden kann.
Solarien und Sonnenstudios müssen schließen. Wenn möglich, soll auf die Nutzung von Bus und Bahn verzichtet werden. Unternehmen sollen so viele Beschäftigte ins Home-Office schicken.