Tanneberg und Am Schloss 2020
Beteiligung der Öffentlichkeit
Ergänzungssatzung „Am Schloss“ - Rammenau Rammenau, 10.12.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinderat der Gemeinde Rammenau hat in seiner Sitzung am 25.11.2020 mit Beschluss-Nr. 40/11/2020 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Am Schloss“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung in der Fassung vom 17.11.2020 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Die Ergänzungssatzung mit Begründung liegt in der Zeit vom 15.12.2020 bis 19.01.2021 zur Einsichtnahme während der Dienststunden im Gemeindeamt der Gemeinde Rammenau, Hauptstraße 16, 01877 Rammenau, öffentlich aus. Die Unterlagen der Ergänzungssatzung können außerdem im Internetportal der Gemeinde Rammenau und im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingesehen werden. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung der Ergänzungssatzung zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Anregungen und Bedenken können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß BauGB § 4 Abs. 2 sind Sie am Verfahren als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Andreas Langhammer
Bürgermeister
Beteiligung der Öffentlichkeit
Außenbereichssatzung „Tanneberg“ - Rammenau Rammenau, 10.12.2020
der Gemeinderat der Gemeinde Rammenau hat in seiner Sitzung am 25.11.2020 mit Beschluss-Nr. 39/11/2020 den Entwurf der Außenbereichssatzung „Tanneberg“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung in der Fassung vom 17.11.2020 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Die Außenbereichssatzung mit Begründung liegt in der Zeit vom 15.12.2020 bis 19.01.2021 zur Einsichtnahme während der Dienststunden im Gemeindeamt der Gemeinde Rammenau, Hauptstraße 16, 01877 Rammenau, öffentlich aus. Die Unterlagen der Außenbereichssatzung können außerdem im Internetportal der Gemeinde Rammenau und im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingesehen werden. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung der Außenbereichssatzung zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Anregungen und Bedenken können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß BauGB § 4 Abs. 2 sind Sie am Verfahren als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Andreas Langhammer
Bürgermeister