Burkauer Weg und Gewerbegebiet Goldbacher Straße 2019

Bürgerbeteiligung

1. Änderung Bebauungsplan "Burkauer Weg" der Gemeinde Rammenau

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Burkauer Weg“

Auslegung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Rammenau hat in seiner Sitzung am 27.11.2019 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Burkauer Weg“ beschlossen und den Entwurf zur Offenlage gebilligt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 337/15, 337/16, 337/17 und 337/18 der Gemarkung Rammenau, gelegen zwischen Burkauer Weg und An der Kurzecke am Ortsrand von Rammenau. Mit der Änderung wird die Zahl der Vollgeschosse auf zweigeschossig, bei einer max. Drempelhöhe von 150 cm (gemessen am Rohbau) angepasst.

Die Unterlagen zum Planentwurf und die Begründung liegen in der Zeit vom 03.02.2020 bis 06.03.2020 während der bekannten Öffnungszeiten in den Räumen der Gemeindeverwaltung Rammenau, Hauptstraße 16, 01877 Rammenau, aus. Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda (www.bischofswerda.de) als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Da dieses Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt wird, wird gemäß § 13 Abs.3 von einer Umweltprüfung abgesehen.Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen; Auskünfte erhalten sowie Bedenken und Anregungen vorbringen. Bedenken und Anregungen können nur zu den geänderten Teilen schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Rammenau, Hauptstraße 16, 01877 Rammenau abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, auf den § 3 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz wird hingewiesen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in ei­ne bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädi­gungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Langhammer

Bürgermeister

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bischofswerda/beteiligung/aktuelle-themen/1019432

 

Bürgerbeteiligung

 

 

Bekanntmachung des Beschlusses zur erneuten öffentliche Auslegung des  Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Goldbacher Straße“

gemäß § 3 und § 4 BauGB

- Verfahren nach § 13 BauGB -_________________________________________________________________________________

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Rammenau hat in seiner Sitzung am 19.06.2020 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Goldbacher Straße“ und die Begründung zur Offenlage gebilligt. Die Änderung betreffen die Parzellengröße sowie die Grundstückszufahrten. Änderungen wurden in den textlichen Festsetzungen vorgenommen.

Die Unterlagen zum Planentwurf der Änderung mit Begründung liegen in der Zeit vom

 

05.10.2020 bis 06.11.2020

 

während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Rammenau, Hauptstraße 16, 01877 Rammenau, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.

Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de und der Gemeinde Rammenau als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Durch die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, daher wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Rammenau, Hauptstraße 16, 01877 Rammenau abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, auf den § 3 Abs. 2 Satz 2.2 Halbsatz wird hingewiesen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in ei­ne bisher zulässige Nutzung durch diese Änderung und über das Erlöschen von Entschädi­gungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda (www.bischofswerda.de) als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

 

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bischofswerda/beteiligung/themen?status=ALLE

 

 

 

Langhammer

Bürgermeister