Keine Notbetreuung, kein Kita-Elternbeitrag

10. 01. 2021

Eltern, die ihr Kind aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen können, müssen dafür keine Elternbeiträge entrichten. Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 wird ein Monatsbeitrag pauschal erstattet. Die Rückerstattung der Elternbeiträge erfolgt über die jeweiligen Träger der Einrichtungen. Der Landtag muss der Regelung noch zustimmen.