Novemberhilfen

14. 11. 2020

das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben das Verfahren der Abschlagszahlung für die Novemberhilfe festgelegt. 

 

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:

 

  1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
  3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).
  4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

 

Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen das Faktenblatt Novemberhilfe (siehe Anlage) sowie die gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums der Finanzen.