Verfahrensweise von Traditions- und Brauchtumsfeuern für 2021

01. 03. 2021

Information über die Verfahrensweise von Traditions- und Brauchtumsfeuern für 2021 in den Geltungsbereichen der Stadt Bischofswerda mit Ortsteilen und der Gemeinde Rammenau

 

Wie bereits im Jahr 2020 angekündigt, hat der Sächsische Landtag am 30.01.2019 das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Abfall- und Bodenschutzrechtes beschlossen. Demzufolge ist die Pflanzenabfallverordnung vom 25.09.1994 außer Kraft getreten. Daraus ergibt sich, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich verboten ist. Damit gelten ab sofort und ohne Einschränkungen die gesetzlichen Regelungen des europäischen und des deutschen Abfallrechtes, einschließlich der Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

 

Für die Kommunen bedeutet es auch, dass keine privaten Feuer mehr am 30.04. („Hexenbrennen“) durch die Ortspolizeibehörde genehmigt werden dürfen. Im Ermessen der Ortspolizeibehörde werden daher nur noch große traditionelle Feuer genehmigt werden.

 

Nachfolgende Feuer am 30.04. werden nach Rücksprache mit den bisher zuständigen Vereinen, Verbänden und Feuerwehren, wie gehabt nach vorheriger Antragstellung, festgesetzt und voraussichtlich auch genehmigt werden, sofern die dann geltenden Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung nicht dagegenstehen:

 

Bischofswerda      -         Festplatz Goldbacher Weg (Feuerwehr Bischofswerda)

Großdrebnitz         –        Silberberg (Jugendclub Großdrebnitz e. V.)

Goldbach – Goldbacher Berg (Feuerwehr Goldbach)

Weickersdorf – Weg zw. Weickersdorf und Großdrebnitz (Feuerwehr und Jugendclub Weickersdorf)

Schönbrunn – Fichtners Schanze (Jugendclub Schönbrunn e. V.)

Pickau – Festplatz Pickauer Dorfweg (Siedlersparte Am Butterberg e. V.)

Belmsdorf Am Belmsdorfer Berg (Dorfgemeinschaft Belmsdorf)

Rammenau – Oberrammenauer Straße (Heimatverein Rammenau e. V.)

Rammenau – Heimatscheune (Bauwagen Rammenau e. V)

 

 

Die Stadt Bischofswerda bittet darum, dass die Anträge für ein Traditions- / Brauchtumsfeuer bis zum 31.03.2021 einzureichen sind.

 

In der örtlichen Presse oder an Aushängen gibt es von den Verantwortlichen der Vereine und Verbände eine separate Mitteilung zur Ablage von unbehandeltem, nicht verarbeitetem abgetrocknetem Holz ohne Lack- und Farbresten (in der Regel maximal 2 Wochen vorher!).

 

Als Alternative wird auf die Möglichkeit der Abgabe von Grünschnitt an der Grüngutsammelstelle am Schmöllner Weg, der Sammelstelle in Putzkau oder auf das Kompostieren im eigenen Garten verwiesen.

 

Die Stadt Bischofswerda als Ortspolizeibehörde, auch als erfüllende Kommune für die Gemeinde Rammenau, bittet um entsprechende Beachtung und Einhaltung der Vorschriften. Zuwiderhandlungen werden bei Feststellung entsprechend geahndet und stellen einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar.