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Information Bundesfamilineministerium zum Notfall-Kinderzuschlag
Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen.
Um Familien mit kleinen Einkommen und Verdienstausfällen zu unterstützen, plant das Bundesfamilienministerium deshalb den Notfall-Kinderzuschlag (KiZ). Der Notfall-KiZ beträgt bis zu 185 Euro pro Kind monatlich und soll ab dem 1. April 2020 gelten.
Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten 6 Monate die Berechnungsgrundlage für den Kinderzuschlag. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nur noch das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung nachweisen. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.
Bei der Bundesagentur für Arbeit können Sie den Kinderzuschlag online beantragen, so müssen Sie den Antrag nicht persönlich in der Familienkasse abgeben.
Mit dem KiZ-Lotsen können Sie prüfen, ob Sie den Kinderzuschlag bekommen können.










